Beim ersten Nichtbestehen darfst du deine Theorieprüfung frühestens nach 14 Tagen wiederholen, solltest du erneut nicht bestehen, findet eine zweite Wiederholung wieder frühestens nach 14 Tagen statt. Eine Wartezeit wie bisher von 3 Monaten nach der nicht bestandenen 3. Prüfung gibt es nicht mehr.